Datasheet

Produktcode
:
8491
DE (Deutsch) Überarbeitungsdatum: 14.11.2017 7/8
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
Nationale Vorschriften
VwVwS, Verweis auf Anhang
Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährde
nd (Einstufung
nach VwVwS, Anhang 4)
Störfall
-
Verordnung
-
12. BImSchV
Unterliegt nicht der 12.
BImSchV (Bundes
-
Immissionsschutzverordnung)
(Störfall-Verordnung).
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Keine stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt
16. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungshinweise
Abschnitt 1
-
Abschnitt 16.
Abkürzungen und Akronyme
ADN
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstraßen.
ADR
Europäisches Übereinkommen über die i
nternationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße.
ATE
Schätzwert der akuten Toxizität.
BCF
Biokonzentrationsfaktor.
CAO
Nur Frachtflugzeug.
CLP
Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
DNEL
Abg
eleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung.
EC50
Mittlere effektive Konzentration.
IATA
Verband für den internationalen Lufttransport.
IMDG
Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport.
LC50
Für 50
 % einer Prüfpopulation tödliche Konz
entration.
LD50
Für 50
 % einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis).
LOAEL
Niedrigste Dosis mit beobachtbarer schädlicher Wirkung.
NOAEC
Konzentration ohne beobachtbare schädliche Wirkung.
NOAEL
Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkun
g.
NOEC
Höchste geprüfte Konzentration ohne beobachtete schädliche Wirkung.
OEL
Begrenzung der beruflichen Exposition.
PBT
Persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff.
PCA
Passagier
-
und Frachtflugzeuge.
PNEC
Abgeschätzte Nicht
-
Effekt
-
Konzent
ration.
REACH
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe,
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
RID
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter.
RRN
REACH Registrierungsnummer.
SDB
Sicherhe
itsdatenblatt.
vPvB
Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.
VOC
Flüchtige organische Verbindungen.
Datenquellen
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung
und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der
Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006..