Datasheet

Produktcode
:
8491
DE (Deutsch) Überarbeitungsdatum: 14.11.2017 2/8
4. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen:
Die
Person an die frische Luft bringen und für
ungehinderte Atmung sorgen.
Einen Arzt rufen, falls Symptome auftreten oder anhalten sollten.
Hautkontakt:
Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn sich Reizung entwickelt und anhält
.
Vorsorglich mit Wasser und Seife abwaschen.
Berührung mit den
Augen
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn
sich
Reizung entwickelt und anhält.
Verschlucken
Mund ausspülen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn Symptome auftreten.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
5. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
W
assersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
Ungeeignete Löschmittel
Zum Löschen keinen Wasserstrahl verwenden, da
das Feuer dadurch verteilt
werden kann.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungspr
odukte
Im Brandfall können sich gesundheitsschädliche Gase entwickeln.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandschutzvorkehrungen
Im Brandfall schweres Atemschutzgerät und komplette Schutzausrüstung
tragen.
Löschanweisungen
Behälter aus dem Brandberei
ch entfernen, soweit dies
ohne Gefahr möglich ist.
Schutz bei der Brandbekämpfung
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden
.
6. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung
Unbeteiligtes Personal fernhalten. Personen fernhalten und auf
windzugewandter Seite bleiben. Während der Entsorgung geeignete
Schutzkleidung und -ausrüstung tragen. Beschädigte Behälter oder
ausgetretenes Material nur berühren, wenn geeignete Schutzkleidung getragen
wird. Geschlossene Räume vor dem Betreten lüften. Wenn grössere Mengen
verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen
Behörden benachrichtigt werden. Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung
finden Sie in Abschnitt 8 des SDB's.
Notfallmaßnahmen
Verunreinigten Bereich lüften. Kein offenes Feuer, keine Funken
und nicht
rauchen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Alle Zündquellen
entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
Unbeteiligtes Personal fernhalten. Während der Entsorgung geeignete
Schutzkleidung und -ausrüstung tragen.