Datasheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 11.12.2019 überarbeitet am: 11.12.2019Versionsnummer 5.4
Handelsname: Flux-Gel HX21
(Fortsetzung von Seite 2)
50.0.2
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Neutralisationsmittel anwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Atemschutzgeräte bereithalten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
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Lagerklasse:
8 B
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS: 25322-68-3 Polyethylenglycol
MAK (Deutschland) Langzeitwert: 250 E mg/m³ (MAK_und_BAT_Werte_Liste der DFG)
mittlere Molmasse 200-600; vgl. Abschn. Xc
CAS: 110-91-8 Morpholin
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 36 mg/m³, 10 ml/m³
2(I);DFG, EU, H, 6
IOELV (Europäische Union) Kurzzeitwert: 72 mg/m³, 20 ml/m³
Langzeitwert: 36 mg/m³, 10 ml/m³
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
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Atemschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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