Datasheet
Produktcode
:
8496
DE (Deutsch) Überarbeitungsdatum: 09.01.2018 10/11
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
(RID)
883
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
15. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen
und Verbotsverordnungen
Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen
zur Verbesserung
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren
Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am
Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung. Richtlinie 94/33/EG über den
Jugendarbeitschutz, in der geänderten Fassung. Richtlinie 98/24/EG zum
Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung
durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, in der geänderten Fassung.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 8 und Abschnitt 3.
Nationale Vorschriften
VOC (CH)
< 3 %
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Keine stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt
16. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungshinweise
Abschnitt 1
-
Abschnitt 16.
Abkürzungen und Akronyme
ADN
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstraßen.
ADR
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförde
rung gefährlicher Güter auf der
Straße.
ATE
Schätzwert der akuten Toxizität.
CAO
Nur Frachtflugzeug.
BCF
Biokonzentrationsfaktor.
CLP
Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
DMEL
Abgeleitete Expositionsh
öhe mit minimaler Beeinträchtigung.
DNEL
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung.
EC50
Mittlere effektive Konzentration.
IARC
Internationale Agentur für Krebsforschung.
IATA
Verband für den internationalen Lufttransport.
IMDG
Gefahrgutvorsch
riften für den internationalen Seetransport.
LC50
Für 50
% einer Prüfpopulation tödliche Konzentration.
LD50
Für 50
% einer Prüfpopulation tödliche Dosis (mediane letale Dosis).
LOAEL
Niedrigste Dosis mit beobachtbarer schädlicher Wirkung.
NOAEC
Konzen
tration ohne beobachtbare schädliche Wirkung.
NOAEL
Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung.










