Datasheet

EG-Sicherheitsdatenblatt Gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG
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Handelsname: Lötdraht KS 115 Flowtin ® TSC
Erstellt am: 15.12.2005 Überarbeitet am: 29.03.06
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen
Für gute Lüftung sorgen. Absaugung erforderlich, wenn Dämpfe(Lötrauch) oder Stäube entstehen. Falls dies nicht ausreicht, um die
Schadstoffkonzentrationen unter den Luftgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät eingesetzt werden.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
Gesundheitliche Gefahren am Arbeitsplatz
Spitzenbegrenzungskategorie:--
MAK-Werte der Inhaltsstoffe aus Kapitel 2
Stoffbezeichnung CAS-Nr ml/m³ (ppm) mg/m³ Fasern/m³ Art
Silber 7440-22-4 0,1 MAK (DFG)
Kupfer 7440-50-8 1 MAK( NL)
Zinn 7440-31-5 2 MAK (NL)
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Hygienemaßnahmen treffen. Direkten Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz: Partikelfilter falls erforderlich
Handschutz: Handschuhe falls erforderlich
Augenschutz: Schutzbrille
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Erscheinungsbild: Form: fest
Farbe: metallisch-glänzend Geruch: geruchlos
Flammpunkt (cc): bei n.a. °C
Flammpunkt (oc): bei n.a. °C
Zündtemperatur: bei n.a. °C
Dichte: bei °C 7-9 g/ml
Siedepunkt: bei 1013 mbar °C
Schmelztemperatur: 217 °C
(Bei Legierung s.Punkt 1)
Geruchsschwelle: geruchlos mg/m³
10. Stabilität und Reaktivität
Reagiert heftig mit: Mit starken Oxidationsmitteln möglich
11. Angaben zur Toxikologie
Keine Wirkungen bekannt
12. Angaben zur Ökologie
Keine Auswirkungen bekannt.
13. Hinweise zur Entsorgung
Abfallschlüssel: Für die Einstufung des Abfalls nach dem EAK ist der Abfallerzeuger selbst verantwortlich.
Empfohlen wird die EAK-Nr.: 120104
Entsorgungshinweise: Stannol -Recyclinginformation bei Bedarf anfordern.
Produkt: Der Wiederaufarbeitung zuführen.
14. Angaben zum Transport
Landtransport GGVS/ADR/RID: kein Gefahrgut
15. Vorschriften
Einstufung nach EG-Richtlinien
und GefstoffV:
Kein Gefahrstoff im Sinne der geltenden Vorschriften
Sonderkennzeichnung nach: entfällt
Störfallverordnung von Jahr: 2000
Anhang I Nr.: - Mengenschwelle Spalte 4: - Mengenschwelle Spalte 5: -
Einstufung nach TA Luft: staubförmige anorganische Stoffe Klasse III : Max. zulässige Emission 5 mg/m^3 (Massenstrom
>= 25 g/h)