Safety data sheet

R-Sätze
R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S-Sätze
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Nicht verfügbar.
Zulassungsnummer
Zusätzliche Angaben auf dem
Etikett
Nicht anwendbar.
2.3. Sonstige Gefahren
Nicht zugewiesen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Hinweise
Index-Nr.REACH-
Registrierungsnummer
CAS-Nr.
/EG-Nummer
%Chemische Bezeichnung
Allgemeine Angaben
Einstufung: DSD:
-
-
CLP:
649-254-00-X-8009-03-8
232-373-2
Petrolatum (Non-carcinogenic
Feed-stock)
80 - 90
Einstufung: DSD:
C;R34, Xn;R22, N;R50/53
Acute Tox. 4;H302, Skin Corr. 1B;H314, Eye Dam. 1;H318, Aquatic Acute 1;H400, Aquatic
Chronic 1;H410
CLP:
030-003-00-2-7646-85-7
231-592-0
Zinkchlorid 5 - 10
Einstufung: DSD:
Xn;R22, Xi;R36
Acute Tox. 4;H302, Eye Irrit. 2;H319
CLP:
017-014-00-8-12125-02-9
235-186-4
Ammoniumchlorid 1 - 3
4
CLP: Verordnung Nr. 1272/2008.
DSD: Richtlinie 67/548 EWG.
PBT: Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanz.
vPvB: Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Substanz.
#: Für diesen Stoff wurde/n (ein) gemeinschaftliche/r Grenzwert/e für die Exposition am Arbeitsplatz festgelegt.
Andere Bestandteile unterhalb
meldepflichtiger Mengen
Weitere Kommentare
Der Volltext für alle R- und H-Sätze wird in Abschnitt 16 angegeben. Der volle Text für alle
R-Sätze ist aus Abschnitt 16 des SDB ersichtlich.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Sicherstellen, dass medizinisches Personal sich der betroffenen Materialien bewusst ist und
Schutzvorkehrungen trifft. Bei Atemnot Sauerstoff-Therapie. Betroffene Person warm halten. Die
betroffene Person unter Beobachtung halten.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
An die frische Luft bringen. Bei Atemnot kann Sauerstoff erforderlich sein. Einen Arzt rufen, falls
Symptome auftreten oder anhalten sollten.
Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung und Schuhe ablegen. Sofort mit viel Wasser abwaschen. Ärztliche Hilfe
hinzuziehen, wenn sich Reizung entwickelt und anhält. Kleidung vor Wiederverwendung getrennt
waschen.
Augenkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser ausspülen. Ggf. Kontaktlinsen herausnehmen, wenn dies
einfach möglich ist. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn sich Reizung entwickelt und anhält.
SDS GERMANY
Materialname: Lötfett
8379 Versionsnummer: 1,1 Datum der Überarbeitung: 23-Juli-2013 Ausgabedatum: 19-Juli-2013
2 / 9