Safety Data Sheet

DATENBLATT ZUR PRODUKTSICHERHEIT
Produktname: Lithium-Ion-Akkus (maximal 100 Wattstunden)
Seite 7 von 9 Revision 3.9 Erstellt 11.3.2016
* * * Abschnitt 12 - Ökologische Informationen * * *
Ökotoxizität
A: Allgemeine Produktinformationen
Es gibt keine Informationen für das Produkt.
B: Analyse der Bestandteile - Ökotoxizität - Wassertoxizität
Für die Bestandteile dieses Produkts gibt es keine Angaben zur Ökotoxizität.
* * * Abschnitt 13 - Entsorgung * * *
US EPA Abfallnummer & Beschreibungen
Abfallnummern der Bestandteile
Für die Bestandteile dieses Produkts gibt es keine EPA-Abfallnummern.
Entsorgungsanweisungen
Recyceln Sie den Akku. Entsorgen Sie ihn nicht in Gewässern oder Kanalisationssystemen. Jeglicher Abfall muss entsprechend
den lokalen, staatlichen und föderativen Bestimmungen behandelt werden.
Siehe Abschnitt 7 bezüglich Handhabungsverfahren. Siehe Abschnitt 8 bezüglich Empfehlungen zur Personenschutzausrüstung.
* * * Abschnitt 14 - Informationen zum Transport * * *
Lithium-Ion-Akkus erfüllen alle zutreffenden Versandbestimmungen, die von der Industrie und den gesetzlichen Standards,
die UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter in der 57. Ausgabe der IATA-Bestimmungen für gefährliche
Güter und die US DOT-Bestimmungen enthalten, vorgeschrieben sind. Zellen und Akkus wurden gemäß Abschnitt 38.3
des Handbuchs Prüfungen und Kriterien der UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter geprüft. Alle in
diesem Sicherheitsdatenblatt aufgelisteten Akkus haben maximal 100 Wattstunden; daher können per Luftfracht bis zu 2
Akkus ohne Ausrüstung in einem Paket als „ausgenommene“ Menge versendet werden und erfordern keinen Versand als
vollständig regulierter Gefahrstoff der Klasse 9. Wenn mehr als 2 Akkus ohne Ausrüstung in einem Paket per Luftfracht
versendet werden, wird das Paket als vollständig regulierte Sendung betrachtet und muss die strengeren Anforderungen an
Dokumentation, Kennzeichnung und Etikettierung erfüllen. Ab dem 1. April 2016 darf bei allen per Luftfracht verschickten
Lithium-Ionen-Akkus ohne Geräte der Ladezustand des Akkus nur maximal 30% der Nennauslegungskapazität betragen,
zudem ist deren Beförderung in Passagier ugzeugen verboten (Transport ist nur in Fracht ugzeugen erlaubt).
Akkus alleine
UN3480, Lithium-Ionen-Akkus
Luftfracht (IATA) – Verpackungsvorschrift 965 (Abschnitt IB für mehr als 2 Akkus pro Paket, Abschnitt II für maximal 2 Akkus pro Paket)
Seefracht (IMO-IMDG) – Sonderregelung 188
Transport auf europäischen Straßen (ADR) – Sonderregelung 188
Transport auf US-Straßen (DOT) – 49 CFR 173.185(c)
Akkus mit oder in Ausrüstung
UN3481, Lithium-Ionen-Akkus, mit Ausrüstung verpackt, ODER Lithium-Ionen-Akkus, in Ausrüstung enthalten.
Luftfracht (IATA) – Verpackungsvorschrift 966 oder 967, Abschnitt II
Seefracht (IMO-IMDG) – Sonderregelung 188
Transport auf europäischen Straßen (ADR) – Sonderregelung 188
Transport auf US-Straßen (DOT) – 49 CFR 173.185(c)