Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 02.04.2014 überarbeitet am: 02.04.2014Version: 2
Handelsname:
RELAX
(Fortsetzung von Seite 4)
38.0.2
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
7
Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Einatmen der Dämpfe/Nebel/Gas vermeiden.
Kontakt mit den Augen und der Haut vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
Geeignetes Material für Behälter und Rohrleitungen: Aluminium.
Geeignetes Material für Behälter und Rohrleitungen: Glass-inliner.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
Lagerklasse:
3 (CH/TRSG510) Entzündliche Flüssigkeiten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
8
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
5989-27-5 (R)-(+)-Limonen
MAK (Schweiz) Kurzzeitwert: 80 mg/m³, 14 ml/m³
Langzeitwert: 40 mg/m³, 7 ml/
S SSc;
MAK (Europäische Union) Langzeitwert: 200 mg/m³, 300 ml/
106-24-1 Geraniol
MAK (Europäische Union) Langzeitwert: 200 mg/m³, 300 ml/
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
(Fortsetzung auf Seite 6)
CH