Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 02.04.2014 überarbeitet am: 02.04.2014Version: 2
Handelsname:
RELAX
(Fortsetzung von Seite 1)
38.0.2
Xi; Reizend
R38: Reizt die Haut.
Xi; Sensibilisierend
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
N; Umweltgefährlich
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R10: Entzündlich.
∙
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
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Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der
Fachliteratur und durch Firmenangaben.
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2.2 Kennzeichnungselemente
∙
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
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Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
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Signalwort
Gefahr
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Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
(R)-(+)-Limonen
Zedernholzöl
Citral
Citronellol
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Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
∙
PBT:
Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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