Certifications 2
Silirub S
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
19.10.2020 (Version: 5.0)
DE (Deutsch)
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14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
14.5. Umweltgefahren
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Nicht geregelt
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Landtransport
Nicht geregelt
Seeschiffstransport
Nicht geregelt
Lufttransport
Nicht geregelt
Binnenschiffstransport
Nicht geregelt
Bahntransport
Nicht geregelt
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Folgende Verwendungsbeschränkungen (Annex XVII) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind anwendbar:
Referenzcode
Anwendbar auf
Titel oder Beschreibung des Eintrags
3(b)
Triacetoxyethylsilan ; Kohlenwasserstoffe,
C15-C20, n-Alkane, Isoalkane, zyklische
Verbindungen, <0,03% Aromaten
Stoffe oder Gemische, die den Kriterien einer der nachstehenden Gefahrenstufen
oder -kategorien gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
entsprechen: Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7 Beeinträchtigung der
Sexualfunktion und Fruchtbarkeit sowie der Entwicklung, 3.8 ausgenommen
narkotisierende Wirkungen, 3.9 und 3.10
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
Enthält keine Stoffe, die der Verordnung (EU) 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr
gefährlicher Chemikalien unterliegen.
Enthält keine Stoffe, die der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente
organische Schadstoffe unterliegen
VOC-Gehalt
:
< 0,0017 % (<0.1666 g/l)
15.1.2. Nationale Vorschriften
Deutschland
Beschäftigungsbeschränkungen
:
Beschränkungen gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) beachten
Beschränkungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten
Wassergefährdungsklasse (WGK)
:
WGK 2, Deutlich wassergefährdend (Einstufung nach AwSV, Anlage 1)
Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
:
Unterliegt nicht der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)










