Certifications 2
Silirub S
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
19.10.2020 (Version: 5.0)
DE (Deutsch)
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Kohlenwasserstoffe, C15-C20, n-Alkane, Isoalkane,
zyklische Verbindungen, <0,03% Aromaten
(EG-Nr.) 934-956-3
(REACH-Nr) 01-2119827000-58
≥ 10 – < 25
Asp. Tox. 1, H304
Triacetoxyethylsilan
(CAS-Nr.) 17689-77-9
(EG-Nr.) 241-677-4
(REACH-Nr) 01-2119881778-15
≥ 1 – < 5
Acute Tox. 4 (Oral), H302
Skin Corr. 1B, H314
Eye Dam. 1, H318
Titandioxid
(CAS-Nr.) 13463-67-7
(EG-Nr.) 236-675-5
(EG Index-Nr.) 022-006-00-2
(REACH-Nr) 01-2119489379-17
≥ 1 – < 5
Carc. 2, H351
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Atemschwierigkeiten: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Reizung einen Augenarzt
aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keine(s) bekannt.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.










