Safety data sheet Article 24488721

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 05.01.2016 überarbeitet am: 06.03.2014Version: 3
Handelsname: SONAX Xtreme ScheibenReiniger 1:100
(Fortsetzung von Seite 5)
42.0
Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Es liegen keine ökotoxikologischen Daten zu diesem Gemisch vor.
Aquatische Toxizität:
CAS: 107-98-2 1-Methoxy-2-propanol
EC50 >1000 mg/l (Pseudokirchneriella subcapitata) (7d)
EC50/3h >1000 mg/l (Belebtschlamm (kom.)) (OECD 209)
LC 50 / 96 h >6800 mg/l (Leuciscus idus) (DIN38412)
LC50 / 48h 23300 mg/l (Daphnia magna)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Die im Produkt enthaltenen oberflächenaktiven Substanzen erfüllen die Anforderungen der EU-Detergenzien
Richtlinie (EC/648/2004) an die biologische Endabbaubarkeit von Tensiden in Wasch-und Reinigungsmitteln.
anionisches Tensid
Biodegradiation >60 % (-) (OECD 301B)
CAS: 107-98-2 1-Methoxy-2-propanol
Biodegradiation 90 - 100 % (-) (OEECD 301E)
12.3 Bioakkumulationspotenzial
CAS: 107-98-2 1-Methoxy-2-propanol
log Kow -0,43 log Kow (-) (25 °C)
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Gefährlicher Abfall nach Abfallverzeichnis-Verordnung
Empfehlung:
Abfälle müssen unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften beseitigt werden.
Abfallschlüsselnummer:
nach Ö-Norm S2100:
59405
Europäisches Abfallverzeichnis
1) Entsorgung / Produkt
2) Entsorgung / Ungereinigte Verpackungen
20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind
DE
(Fortsetzung auf Seite 7)