Safety data sheet Article 25258033
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 16.11.2016 überarbeitet am: 14.10.2016Version: 1
Handelsname: SONAX XTREME METAL POLISH
(Fortsetzung von Seite 1)
43.2.5
vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Beschreibung:
Emulsion aus Lösemitteln, Schleifmitteln und Additiven
Gefährliche Inhaltsstoffe:
EG-Nr. 918-167-1
Reg.nr.: 01-2119472146-39-xxxx
Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, 2% Aromaten
Flam. Liq. 3, H226; Asp. Tox. 1, H304
25 - <50%
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
aliphatische Kohlenwasserstoffe
30%
Zusätzliche Hinweise:
Jeder Eintrag in der Spalte EG-Nr., der mit der Nummer "9" beginnt, ist - bis zur Veröffentlichung der offiziellen
Registriernummer - eine von der ECHA angegebene provisorische Nummer für den Stoff. Siehe auch in
Abschnitt 15 die zusätzliche Information zur CAS-Nummer des Stoffes.
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Verschmutzte Kleidung entfernen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt:
Betroffene Hautpartien mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Röte, Austrocknen und Rissbildung der Haut
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung gemäß Beurteilung des Zustands des Patienten durch den Arzt. Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum
Löschpulver
Kohlendioxid
Wassernebel
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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