Certifications 2

Seite: 3/8
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 20.11.2017 überarbeitet am: 12.05.2016Version: 4
Handelsname: SONAX ScheibenEnteiser
(Fortsetzung von Seite 2)
46.0.2
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Eindringen in den Boden sicher verhindern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Empfohlene Lagertemperatur: 20 °C.
Lagerklasse
TRGS 510:
3
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS: 64-17-5 Ethanol
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 960 mg/m³, 500 ml/m³
2(II);DFG, Y
MAK (Österreich) Kurzzeitwert: 3800 mg/m³, 2000 ml/m³
Langzeitwert: 1900 mg/m³, 1000 ml/m³
CAS: 107-21-1 Ethandiol
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 26 mg/m³, 10 ml/m³
2(I);DFG, EU, H, Y, 11
IOELV (Europäische Union) Kurzzeitwert: 104 mg/m³, 40 ml/m³
Langzeitwert: 52 mg/m³, 20 ml/m³
Haut
MAK (Österreich) Kurzzeitwert: 52 mg/m³, 20 ml/m³
Langzeitwert: 26 mg/m³, 10 ml/m³
Rechtsvorschriften
AGW (Deutschland): TRGS 900
MAK (Österreich): GKV, 429. Verordnung, Teil II, 19.12.11
MAK (Deutschland): MAK- und BAT-Liste
(Fortsetzung auf Seite 4)
DE