Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 20.11.2018 überarbeitet am: 02.10.2018Version: 1.00
Handelsname: SONAX XTREME Ceramic LackProtect - XTREME GlanzVersiegelung [3]
(Fortsetzung von Seite 2)
48.0
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Flüssige Bestandteile mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach
Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Eindringen in den Boden sicher verhindern.
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Kühl lagern, Erhitzen führt zu Druckerhöhungen und Berstgefahr.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Empfohlene Lagertemperatur: 20 °C.
Lagerklasse
DE: TRGS 510 / CH: Lagerung gefährlicher Stoffe (Leitfaden für die Praxis):
2 B
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, <2% Aromaten
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 600 mg/m³
2 (II) [C9-C15 Aliphaten (TRGS 900)]
CAS: 124-38-9 Kohlendioxid
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 9100 mg/m³, 5000 ml/m³
2(II);DFG, EU
IOELV (Europäische Union) Langzeitwert: 9000 mg/m³, 5000 ml/m³
MAK (Österreich) Kurzzeitwert: 18000 mg/m³, 10000 ml/m³
Langzeitwert: 9000 mg/m³, 5000 ml/m³
VL (Belgien) Kurzzeitwert: 54784 mg/m³, 30000 ml/m³
Langzeitwert: 9131 mg/m³, 5000 ml/m³
A;
MAK (Schweiz) Langzeitwert: 9000 mg/m³, 5000 ml/m³
(Fortsetzung auf Seite 4)
DE