Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 26.10.2018 überarbeitet am: 04.10.2018Version: 5.00
Handelsname: SONAX XTREME REIFENGLANZGEL
(Fortsetzung von Seite 4)
47.0.10
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Es liegen keine ökotoxikologischen Daten zu diesem Gemisch vor.
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Abfälle müssen unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften beseitigt werden.
Abfallschlüsselnummer:
nach Ö-Norm S2100:
54122
Europäisches Abfallverzeichnis
1) Entsorgung / Produkt
2) Entsorgung / Ungereinigte Verpackungen
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR, IMDG, IATA
entfällt
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA
entfällt
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant:
Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
UN "Model Regulation":
entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
(Fortsetzung auf Seite 6)
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