Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 11.09.2015 überarbeitet am: 11.09.2015Version: 3
Handelsname: SONAX Xtreme AntiFrost&KlarSicht "Gebrauchsfertig bis -20°C"
(Fortsetzung von Seite 1)
41.0
vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Beschreibung:
Waessrige Zubereitung aus Alkohol, Glykol und Tensiden.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 64-17-5
EINECS: 200-578-6
Reg.nr.: 01-2119457610-43-XXXX
Ethanol
F R11
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319
25 - <50%
CAS: 107-21-1
EINECS: 203-473-3
Reg.nr.: 01-2119456816-28-xxxx
Ethandiol
Xn R22
STOT RE 2, H373; Acute Tox. 4, H302
1 - <3%
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
anionische Tenside < 5%
Duftstoffe
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Verschmutzte Kleidung entfernen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Betroffene Hautpartien mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung gemäß Beurteilung des Zustands des Patienten durch den Arzt. Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl
Löschpulver
Alkoholbeständiger Schaum
Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
DE
(Fortsetzung auf Seite 3)