Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 01.06.2015 überarbeitet am: 22.05.2015Version: 3
Handelsname: SONAX FelgenStar
(Fortsetzung von Seite 1)
40.1.5
CAS: 111-76-2
EINECS: 203-905-0
Reg.nr.: 01-2119475108-36-xxxx
2-Butoxy-ethanol
Xn R20/21/22; Xi R36/38
Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H312; Acute Tox. 4, H332;
Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319
1 - <3%
CAS: 126-92-1
EINECS: 204-812-8
Reg.nr.: 01-2119971586-23-xxxx
Fettalkoholsulfat
Xi R38-41
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315
1 - <3%
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
anionische Tenside, Phosphonate < 5%
Duftstoffe, Limonene, Methylisothiazolinone, Benzisothiazolinone, Sodium pyrithione
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Verschmutzte Kleidung entfernen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Betroffene Hautpartien mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Den Betroffenen nur bei vollem Bewußtsein selbstständig erbrechen lassen.
Sofort Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Allergische Erscheinungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung gemäß Beurteilung des Zustands des Patienten durch den Arzt. Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Die üblichen Maßnahmen bei Brandbekämpfung sind zu treffen.
Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
DE
(Fortsetzung auf Seite 3)