Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.01.2016 überarbeitet am: 22.04.2014Version: 2
Handelsname: SONAX Xtreme Protect + Shine
(Fortsetzung von Seite 1)
42.0
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Beschreibung:
Gemisch aus Druckgas, Wasser und Lösemitteln
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 124-38-9
EINECS: 204-696-9
Kohlendioxid
Press. Gas R, H281
< 5%
EG-Nummer: 918-167-1
Reg.nr.: 01-2119472146-39-xxxx
Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, 2% Aromaten
Xn R65
R66
Flam. Liq. 3, H226; Asp. Tox. 1, H304
< 5%
EG-Nummer: 934-956-3
Reg.nr.: 01-2119827000-58-xxxx
Kohlenwasserstoffe, C15-C20, n-Alkane, Isoalkane,Cycloalkane,
<0,03% Aromaten
Xn R65
Asp. Tox. 1, H304
< 5%
Zusätzliche Hinweise:
Jeder Eintrag in der Spalte EG-Nr., der mit der Nummer "9" beginnt, ist - bis zur Veröffentlichung der offiziellen
Registriernummer - eine von der ECHA angegebene provisorische Nummer für den Stoff. Siehe auch in
Abschnitt 15 die zusätzliche Information zur CAS-Nummer des Stoffes.
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Verschmutzte Kleidung entfernen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Betroffene Hautpartien mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung gemäß Beurteilung des Zustands des Patienten durch den Arzt. Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Die üblichen Maßnahmen bei Brandbekämpfung sind zu treffen.
Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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