Certifications 2

Seite: 3/7
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.12.2018 überarbeitet am: 15.11.2018Version: 4.02
Handelsname: SONAX Xtreme Polish + Wax 3 "Hybrid NPT"
(Fortsetzung von Seite 2)
48.0.12
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Eindringen in den Boden sicher verhindern.
Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Frost schützen.
Empfohlene Lagertemperatur: 20 °C.
Lagerklasse
DE: TRGS 510 / CH: Lagerung gefährlicher Stoffe (Leitfaden für die Praxis): 12
7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Kohlenwasserstoffe, C15-C20, n-Alkane, Isoalkane,Cycloalkane, <0,03% Aromaten
GERMAN RCP-METHOD (EU) Langzeitwert: 600 mg/m³
2 (II) / AGW (German TRGS 900)
GERMAN RCP-METHOD (Schweiz) Langzeitwert: 600 mg/m³
2 (II) / AGW (German TRGS 900)
Kohlenwasserstoffe, C13-C16, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <0,03% Aromaten
GERMAN RCP-METHOD (EU) Langzeitwert: 600 mg/m³
2 (II) / AGW (German TRGS 900)
GERMAN RCP-METHOD (Schweiz) Langzeitwert: 600 mg/m³
2 (II) / AGW (German TRGS 900)
Kohlenwasserstoffe, C12-C15, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <2% Aromaten
GERMAN RCP-METHOD (EU) Langzeitwert: 600 mg/m³
2 (II) / AGW (German TRGS 900)
GERMAN RCP-METHOD (Schweiz) Langzeitwert: 600 mg/m³
2 (II) / AGW (German TRGS 900)
Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, ist ein
geeigneter Atemschutz zu tragen.
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Atemschutz:
Im Normalfall nicht erforderlich.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Handschutz: Im Normalfall nicht erforderlich.
Augenschutz: Im Normalfall nicht erforderlich.
DE
(Fortsetzung auf Seite 4)