Installation Instructions
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46900V000_Rev-D_DE
13. Funktionsprüfung/Abschlusstest
INFORMATION
Nach Einbau des Antriebs, muss die für
den Einbau des Antriebs verantwortliche
Person gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/
EG eine EG-Konformitätserklärung für die
Toranlage ausstellen, das CE-Zeichen und
ein Typenschild anbringen. Diese Unterla-
gen und diese Montage- und Betriebsan-
leitung des Antriebs sind dem Betreiber
auszuhändigen.
Dies gilt auch bei der Nachrüstung an ei-
nem handbetätigtem Tor.
INFORMATION
Reversion: Der Antrieb stoppt beim Auftref-
fen auf ein Hindernis und bewegt sich an-
schließend ein Stück in die Gegenrichtung,
um das Hindernis freizugeben.
Mit der Funktion automatischer Zulauf
öffnet sich das Tor vollständig bei einer
Hinderniserkennung.
INFORMATION
Die Betriebskräfte können mittels SOMlink
und einem WLAN-fähigem Gerät verändert
und angepasst werden. Informationen
hierzu erhalten Sie bei Ihrem qualizierten
Fachhändler.
Nach der erfolgreichen Prüfung der Krafteinstellung,
der Hinderniserkennung und der Funktionen, muss der
ausgebildete Sachkundige die EG-Konformitätserklärung
ausstellen, an der Toranlage das CE-Zeichen und das
Typenschild anbringen.
Der Antrieb muss in Richtung Tor AUF reversieren, wenn
dieser mit einem Gewicht von 20 kg belastet wird. Das
Gewicht wird hierfür in der Mitte der Unterkante des
Tores befestigt.
Das Tor muss beim Torlauf Tor ZU reversieren, wenn es
auf ein 50 mm hohes Hindernis am Boden trifft.
1. Das Tor mit dem Antrieb öffnen.
2. Ein 50 mm hohes Objekt in der Mitte des Tores
platzieren.
50 mm
Abb. Beispiel: Hinderniserkennung am Sektionaltor
3. Das Tor mit dem Antrieb schließen.
⇒ Wenn das Tor auf ein Hindernis trifft, muss der
Antrieb sofort reversieren.
⇒ Bei einem Impuls durch den Sender öffnet der
Antrieb das Tor vollständig.
⇒ Wenn der Antrieb nicht umkehrt, muss ein Po-
sitionsreset durchgeführt werden, siehe Kapitel
„10.13 Steuerungsreset durchführen“. Die
Positionen und die Kräfte müssen neu eingelernt
werden.
13.2 Übergabe der Toranlage
Der ausgebildete Sachkundige muss den Betreiber ein-
weisen in:
• den Betrieb des Antriebs und seinen Gefahren
• den Umgang mit der manuellen Notentriegelung
• die regelmäßige Wartung, Prüfung und Pflege,
welche der Betreiber durchführen kann, siehe Kapitel
„15. Wartung und Pege“
• die Fehlerbehebung, welche der Betreiber durchfüh-
ren kann, siehe Kapitel „16. Fehlerbehebung“.
Der Betreiber muss informiert werden, welche Arbeiten
nur durch einen ausgebildeten Sachkundigen durchge-
führt werden dürfen:
• Installation von Zubehör
• Einstellungen
• regelmäßige Wartung, Prüfung und Pflege außer die
in Kapitel „15. Wartung und Pege“ beschriebenen
• die Fehlerbehebung, außer die in Kapitel „16. Feh-
lerbehebung“ beschriebenen.
• Reparaturen
Folgende Unterlagen für die Toranlage müssen dem
Betreiber übergeben werden:
• Montage- und Bedienungsanleitung für das Tor und
den Antrieb
• Prüfbuch
• EG-Konformitätserklärung
• Übergabeprotokoll für den Antrieb
http://som4.me/konform