Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 2 von 6
Handelsname: Sauerstoff - Test R1
Hersteller / Lieferant: Söll GmbH, Fuhrmannstr. 6, D- 95030 Hof
Telefon: +49 - 9281-72850, Ausstellungsdatum: 20.11.2015 Ersatz für das Datenblatt von: 10.04.2014
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1
Nach Einatmen:
An die frische Luft gehen.
In ernsten Fällen einen Arzt rufen.
4.1.2
Nach Hautkontakt:
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.3
Nach Augenkontakt:
Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen.
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.4
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen.
Arzt konsultieren.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Wiederholte oder andauernde Einwirkung: Pneumonia .
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.1.1
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschmittel, CO
2
, Sprühwasser oder "Alkohol"-Schaum verwenden.
5.1.2
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall kann freigesetzt werden: Schwefeloxide, atembarer Staub.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2
Zusätzliche Hinweise:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Verunreinigung des Grundwassers durch das Material vermeiden.
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Wenn größere Mengen verschütteten
Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Universalbindemittel, Sägemehl).
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine.










