Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 2 von 7
Handelsname: WS Ammonium – Test R2
Hersteller / Lieferant: Söll GmbH, Fuhrmannstr. 6, D- 95030 Hof
Telefon: +49 - 9281-72850, Ausstellungsdatum: 20.11.2015 Ersatz für das Datenblatt von: 10.04.2014
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
n.a.
3.2
Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch / Mischung
Inhaltstoffe:
Bezeichnung H - Sätze m% -
Bereich
CAS - Nr. EG - Nr. REACH - Nr.
Troclosennatrium Ox. Sol. 2; H272
Acute Tox. 4; H302
Eye Irrit. 2; H319
STOT SE 3; H335
Aquatic Acute 1; H400
Aquatic Chronic 1; H410
0,1 - 1%
2893-78-9 220-767-7 01-2119489371-33-xxxx
Wortlaut der H - Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1
Nach Einatmen:
Nach Einatmen der Brandgase, Zersetzungsprodukte oder Staub im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
4.1.2
Nach Hautkontakt:
Mit Wasser abspülen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.3
Nach Augenkontakt:
Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.4
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen.
Arzt konsultieren.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.1.1
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschmittel, CO
2
, Sprühwasser oder "Alkohol"-Schaum verwenden.
5.1.2
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall kann freigesetzt werden: Kohlenstoffoxide, Stickoxide (NO
x
), Chlorwasserstoffgas.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2
Zusätzliche Hinweise:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.