Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 2 von 6
Handelsname: WS Chlor Test
Hersteller / Lieferant: Söll GmbH, Fuhrmannstr. 6, D- 95030 Hof
Telefon: +49 - 9281-72850, Ausstellungsdatum: 20.11.2015 Ersatz für das Datenblatt von: 10.04.2014
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
n.a.
3.2
Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch / Mischung
Inhaltstoffe:
Bezeichnung H - Sätze m% -
Bereich
CAS - Nr. EG - Nr. REACH - Nr.
N,N-Diethylbenzol-1,4-diammoniumsulfat Acute Tox. 4; H302
Acute Tox. 4; H312
1 - 5%
6283-63-2 228-500-6 n.v.
Wortlaut der H - Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1
Nach Einatmen:
Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.2
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
4.1.3
Nach Augenkontakt:
Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
4.1.4
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen.
Falls erforderlich einen Arzt konsultieren.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.1.1
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschmittel, CO
2
, Sprühwasser oder "Alkohol"-Schaum verwenden.
5.1.2
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können Kohlenstoffoxide, Phosphoroxide, Stickoxide (NO
x
), Schwefeloxide entstehen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2
Zusätzliche Hinweise:
Das Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.






