Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 2 von 6
Handelsname: WS Silizium – Test R1
Hersteller / Lieferant: Söll GmbH, Fuhrmannstr. 6, D- 95030 Hof
Telefon: +49 - 9281-72850, Ausstellungsdatum: 20.11.2015 Ersatz für das Datenblatt von: 10.04.2014
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
n.a.
3.2
Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch / Mischung
Inhaltstoffe:
Bezeichnung H - Sätze m% -
Bereich
CAS - Nr. EG - Nr. REACH - Nr.
Schwefelsäure Skin Corr. 1A; H314 50 - 60%
7664-93-9 231-639-5 01-2119458838-20-xxxx
Wortlaut der H - Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1
Nach Einatmen:
Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.2
Nach Hautkontakt:
Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Arzt konsultieren.
4.1.3
Nach Augenkontakt:
Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen.
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern.
4.1.4
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen.
Arzt konsultieren.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verschlucken führt zu Verätzungen des oberen Verdauungs- und Atmungstraktes.
Das Produkt verursacht Verätzungen von Augen, Haut und Schleimhäuten.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.1.1
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschmittel, CO
2
, Sprühwasser oder "Alkohol"-Schaum verwenden.
5.1.2
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall kann freigesetzt werden: Kohlenstoffoxide, Schwefeloxide.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2
Zusätzliche Hinweise:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.