Safety data sheet Article 24701279

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
28220
überarbeitet am: 29.01.2018
Druckdatum: 29.01.2018
HANDELSNAME: Multi-Spezialreiniger
(Fortsetzung von Seite 2)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 06: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Punkt 7 und 8) beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Eventuell Alarmierung der Nachbarschaft.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 07: Handhabung und Lagerung
Handhabung:
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln (bisher: BGR 500) Kapitel 2.29 Verarbeiten von
Beschichtungsstoffen beachten.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Rauchen, Essen und Trinken ist im Arbeitsbereich untersagt.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Lösungsmitteldämpfe sind schwerer als Luft.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
TRGS 510
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Lacken und Chemikalien sind zu beachten.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Nach BetrsichV, TRGS oder VCI-Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Originalgebinden kühl und trocken lagern.
Lagerklasse:
12
LGK 12:" Nicht brennbare Flüssigkeiten" (TRGS 510)
7.3 Spezifische Endanwendungen
Weitere Informationen entnehmen Sie dem technischen Merkblatt.
D
(Fortsetzung auf Seite 4)