User manual

Anhang 2
SanPiN 2.1.2.1002-00
„Sanitär-epidemische Anforderungen an
Wohnräume und Wohnbereiche“
6.4.3 Elektromagnetische Ausstrahlung der Haushaltstechnik
6.4.3. Wenn Haushaltstechnik, die sich in Wohnräumen befindet bzw. für
Einsatz in Wohnräumen vorgesehen ist, elektromagnetische Ausstrahlung
erzeugt, so wird die Einwirkung der Ausstrahlung auf Menschen aufgrund
der Forderungen der gültigen hygienischen Normativwerte für zulässige
physikalische Faktoren zum Einsatz der Gebrauchsgüter im Haushalt
bewertet. Dabei sind potentiell schädliche Faktoren in der maximalen Nähe
zum Bereich, wo Leute mit Haushaltstechnik in Kontakt kommen, und gemäß
Bedienanleitungen der Geräte zu messen. Wenn solche Angaben nicht
vorliegen, so ist bei Messungen Folgendes maßgebend:
6.4.3.1. Messungen der elektromagnetischen und elektrostatischen Felder
sind in Abstand 10+/- 0,1 cm von Haushaltsgeräten vorne, hinten und
seitlich durchzuführen (mit Ausnahme von Fernsehern und Monitoren der
Spielautomaten).
6.4.3.2. An Fernsehern und Monitoren der Spielautomaten mit Bilddiagonale
unter 51 cm (20 Zoll) wird in Abstand 50 +/- 0,2 cm vorne, hinten und
seitlich auf der Höhe des Bildschirmzentrums zu messen (bei Bilddiagonale
über 51 cm wird ähnlich gemessen, der Abstand beträgt aber 1+/- 0,02 m,
wenn die Bedienungsanleitung nicht fordert, dass der Benutzer näher sitzt).
6.4.3.3. Elektrische und magnetische Wechselfelder werden aufgrund der
mittelquadratischen Werte ausgewertet, für elektrostatische Felder gilt der
maximale Wert. Die gemessenen Werte mit addiertem Messfehler laut
Bedienungsanleitung des Messgerätes werden mit dem zulässigen Wert
verglichen.
6.4.3.4. Vor der Messung muss das zu prüfende Gerät eingeschaltet werden
und wenigstens 20 Minuten funktionieren. Für hygienische Auswertung sind
folgende Bedingungen einzuhalten: Lufttemperatur 22+/- 5 Grad C, Relative
Feuchtigkeit 40 - 60%, Stärke der elektrischen und magnetischen Felder
müssen im Messbereich sein: jeweils 2,5 V/m und 2,5 nT.