Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 30.10.2014 überarbeitet am: 30.10.2014Version Nr. 200
Handelsname: TRINKFLASCHENREINIGER TABS L4/273 A
(Fortsetzung von Seite 5)
38.1.1
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Der nachstehende Hinweis bezieht sich auf das Produkt, das so belassen wurde und nicht auf weiterverarbeitete
Produkte. Bei der Mischung mit anderen Produkten können andere Entsorgungswege erforderlich sein; im
Zweifelsfall den Lieferanten des Produktes oder die lokale Behörde zu Rate ziehen.
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
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Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummern sind seit dem 1.1.1999 nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen
anwendungsbezogen. Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen Abfallkatalog
entnommen werden.
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Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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Empfehlung:
Behälter vollständig entleeren und gereinigt einer Rekonditionierung oder Wiederaufbereitung zuführen. Entsorgung
der Behälter nur unter Absprache mit den örtlichen Behörden.
L e i h v e r p a c k u n g: Nach optimaler Entleerung sofort dicht verschlossen und ohne Reinigung dem Lieferanten
zurückgeben. Es ist Sorge zu tragen, daß keine Fremdstoffe in die Verpackung gelangen!
Sonstige Behälter: vollständig entleeren und gereinigt einer Rekonditionierung oder Wiederaufbereitung zuführen.
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Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, IMDG, IATA
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Klasse
entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
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Marine pollutant:
Nein
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht anwendbar.
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Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen
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UN "Model Regulation":
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D
(Fortsetzung auf Seite 7)