User manual
DE-57
Informationen zur Entsorgung
GÜLTIG FÜR DEN DEUTSCHEN MARKT
Die folgenden Informationen zur Entsorgung ersetzen die Bestimmungen im
Bedienungshandbuch mit Wirkung ab dem 01.01.2022 
•  Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne 
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom 
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden. Es darf 
somit nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Das Gerät kann z.B. bei einer 
kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren 
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden Altgeräts.
Vor der Entsorgung des Altgeräts müssen alle nicht eingebauten Altbatterien und Altakkumulatoren 
vom Altgerät getrennt werden. Das gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem 
Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür verantwortlich, 
personenbezogene Daten vom Altgerät zu entfernen.
•  Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol 
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere 
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über die bereitgestellten 
Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und elektronische 
Geräte.
•  Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich 
an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der 
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort 
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von 
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr 
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber 
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer 
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu 
unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder 
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät 
dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer 
kostenlos. Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von 
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für Elektro- und 
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die den 
oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und 
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore 
und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, und Geräte 
beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für 
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten 
in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für kleine 
Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu erwerben.










