Instruction Manual
Gebrauch
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DE
2. Denselben Vorgang für die Einstellung
eines Minutenzählers durchführen.
• In den Ecken des Einstellbereichs des
Minutenzählers erscheinen die
Symbole , die anzeigen, dass die
Zonen zeitgesteuert sind.
3. Der zeitgesteuerte Garvorgang startet
wenige Sekunden nach der letzten
Auswahl.
4. Nach Ablauf der Zeit werden akustische
Signale ausgelöst, die durch Drücken
des Minutenzählers deaktiviert werden
können.
Änderung und Deaktivierung des
Minutenzählers und des zeitgesteuerten
Garvorgangs
Zum Ändern oder Deaktivieren des
Minutenzählers und des zeitgesteuerten
Garvorgangs ist es ausreichend, den
Einstellbereich des Minutenzählers zu
drücken und denselben Vorgang
durchzuführen, der für seine Einstellung
angewandt wurde, indem die Minuten
geändert werden oder er vollständig auf
null gestellt wird.
Recall-Funktion
Bei ungewolltem Ausschalten müssen
folgende Vorgänge innerhalb von
6 Sekunden ausgeführt werden:
1. Das Gerät einschalten.
• Die Taste beginnt zu blinken.
2. Gleich darauf die Taste Pause
drücken, um die zuvor aktivierten
Funktionen wiederherzustellen.
3.6 Deaktivierung der
Leistungsbeschränkung des
Kochfeldes
Bei ausgeschaltetem Gerät:
1. Die Taste mindestens 3 Sekunden
lang drücken.
2. Die Displays der Kochzonen zeigen die
Symbole an.
3. Gleichzeitig die Tasten von zwei
beliebigen Kochzonen drücken.
• Der Einstellbereich des Minutenzählers
zeigt die aktuelle Leistungsstufe
an.
Diese Funktion kann auf mehreren
Kochzonen gleichzeitig aktiviert
werden.
Diese Funktion ermöglicht es,
einige laufende Vorgänge nach
einem ungewollten Ausschalten
wiederherzustellen.
Diese Funktion stellt die Aktivität
der Kochzonen, die
Minutenzähler-Funktion, die
Schnellerwärmung und die
Bediensperre wieder her. Alle
anderen Funktionen können nicht
wieder aufgerufen werden.
Die Kochzonen mit Booster-
Funktion werden auf die
Leistungsstufe 9 gestellt.
Das Induktionskochfeld ist so
eingestellt, dass es mit einer
Leistung von 7,4 kW funktioniert,
doch kann die Leistung auf 6,0 kW,
5,5 kW, 5,0 kW, 4,5 kW, 4,0 kW,
3,5 kW, 2,8 kW und 2,4 kW
beschränkt werden.