Operation Manual
Anleitungen für den Installateur
2.4 Raumbelüftung
Gemäß den geltenden Normen darf das Gerät nur in dauerbelüfteten
Räumen installiert werden. Im Installationsraum des Geräts muß soviel
Luft einströmen können, wie für die normale Gasverbrennung und den
Luftaustausch des Raumes benötigt wird.
Die mit Gittern abgeschirmten Lufteinlassöffnungen sind entsprechend
zu bemessen und dürfen auch nicht teilweise verdeckt werden.
Der Raum ist in angemessen belüftetem Zustand zu halten, damit beim
Kochen erzeugte Wärme und Feuchtigkeit abziehen können:
Insbesondere sollten Sie nach längerem Gebrauch ein Fenster öffnen
oder ggf. vorhandene Ventilatoren auf eine höhere Drehzahl stellen.
2.5 Abzug der Verbrennungsproddukte
Der Abzug der Verbrennungsprodukte ist durch Abzugshauben, die in
einen funktionstüchtigen Schornstein mit natürlichem Zug münden, oder
mittels Saugzug zu gewährleisten. Eine effiziente Absauganlage muss
von einem dazu autorisierten Fachmann unter Einhaltung der von den
Sicherheitsnormen aufgelegten Standorten und Abständen sorgfältig
geplant werden. Nach Fertigstellung der Anlage muss der Installateur
das entsprechende Konformitätszertifikat ausstellen.
2.6 Gasanschluß
Der Anschluß an die Gasversorgung muß mit einem Kupferrohr oder
einem an der Wand befestigten Schlauch gemäß den geltenden Normen
erfolgen. Danach mit einer Seifenlösung und nie mit einer Flamme auf
absolute Dichtheit prüfen.
Die Kochmulde ist für Methangas G20 (2H)
- G20/G25 (2E+)
bei einem Druck von 20 mbar - 20/25 mbar geprüft. Für andere
Gasarten siehe Kapitel “3 ANPASSUNG AN DIE VERSCHIEDENEN
GASTYPEN ”. Der Gaseinlaufstutzen hat ein ½” Außengewinde nach ISO
7-1
/ ISO 228-1 .
Anschluß mit Kupferrohr: der Anschluß an die
Gasversorgung muß so ausgeführt werden, daß
keine Spannungen irgendwelcher Art zum Gerät
auftreten können. Der Anschluß kann mit dem
Doppelkegeladapter D erfolgen, wobei immer die
mitgelieferte Dichtung C eingesetzt werden muß.
Anschluß mit Schlauch: Verwenden Sie
ausschließlich Schläuche nach den geltenden
Vorschriften, wobei zwischen der Kupplung A
und dem Schlauch E die mitgelieferte Dichtung C
eingesetzt werden muß.
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