User manual
DE
11
Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m2
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt,
ist verpflichtet, bei Abgabe eines
neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart,
das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für
Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m2, die mehrmals
im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als
25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht
an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann
aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro-
oder Elektronikgerät dorthin geliefert
wird; in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer
kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten
gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von
Fe rn k o m m u n ik a t i o n s m i tt e l n ,
wenn die Vertreiber Lager- und
Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager
und Versandflächen für Lebensmittel
beinhalten, die den oben genannten
Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist
dann aber auf Wärmeüberträger (z.B.
Kühlschrank), Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm2
enthalten und Geräte beschränkt, bei
denen mindestens eine der äußeren
Abmessungen mehr als 50 cm
beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum
jeweiligen Endnutzer gewährleisten;
das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben
möchte, ohne ein neues Gerät zu
erwerben.
2.10-Einhaltung von
RoHS-Vorgaben:
Das von Ihnen erworbene Produkt
erfüllt die Vorgaben der EU-RoHS
Direktive (2011/65/EU). Es enthält
keine in der Direktive angegebenen
gefährlichen und unzulässigen
Materialien.










