Instruction Manual
DE
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2.8- Beleuchtung
• Wenden Sie sich an den autorisierten
Kundendienst, wenn die für die
Beleuchtung verwendete LED /
Lampe ausgetauscht werden muss.
2.9 - Entsorgung von
Altgeräten Ihre Pflichten als
Endnutzer
Dieses Elektro- bzw.
Elektronikgerät ist mit einer
d u r c h g e s t r i c h e n e n
Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät
darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt
und zurückgenommen werden. Es darf
somit nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Das Gerät kann z.B. bei einer
kommunalen Sammelstelle oder ggf.
bei einem Vertreiber (siehe unten zu
deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden
darf, müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät
getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können.
Der Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle
Materialien zu recyceln, die
mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche
Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche
Vertreiber müssen zudem auf Verlangen
des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme
darf in diesem Fall nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt werden.