Operation Manual
Anweisungen für den Installateur
95
11.3.1 Anschluss mit einem Gummischlauch
ACHTUNG: Die folgenden Anweisungen beziehen sich auf die
Installationen von Geräten der Klasse 1. Siehe Abb. C des Kapitels „11.1
Einbau in Küchenmöbeln“.
Der Anschluss mit einem vorschriftsmässigen Gummischlauch ist nur zulässig,
wenn der Schlauch auf seiner ganzen Länge inspektionierbar ist.
Der Innendurchmesser der Leitung muss für FLÜSSIGGAS 8 mm bzw. für
ERD- und STADTGAS 13 mm betragen.
Beim Einbau mit Gummischlauch darf gemäß der gültigen Normen
die Länge der Leitung 1,5 m nicht überschreiten. Stellen Sie
sicher, dass die Leitung nicht mit beweglichen Teilen in Kontakt
kommt und nicht gequetscht wird.
Sicherstellen, dass folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• Der Schlauch ist über die Schlauchschelle auf dem
Schlauchnippel befestigt.
• Der Schlauch kommt an keiner Stelle mit heißen Wänden in
Kontakt (max. 50°C);
• Der Schlauch ist keinen Zugkräften und Spannungen
ausgesetzt und weist keine starken Krümmungen oder Knicke
auf.
• Der Schlauch kommt nicht mit Schneideflächen oder scharfen
Kanten in Kontakt.
• Wenn der Schlauch nicht vollkommen dicht ist und dadurch Gas in die
Umgebung austritt, diesen nicht reparieren: Den Schlauch durch einen
neuen ersetzen. Sicherstellen, dass das auf dem Schlauch aufgedruckte
Verfallsdatum nicht überschritten wurde.
Den Anschluss an das Gasnetz mit einem den
geltenden Normen entsprechenden Gummischlauch
ausführen. Hierbei sicherstellen, dass der Schlauch
mit dem Kürzel der entsprechenden Norm
gekennzeichnet ist.
Den Schlauchnippel 3 korrekt auf den Gasanschluss
1 (Gewinde ½” ISO 228-1) des Gerätes schrauben
und die Dichtung 2 dazwischen einfügen. Je nach
Durchmesser des verwendeten Gasschlauchs kann auch der Schlauchnippel 4
an den Schlauchnippel 3 angeschraubt werden. Nach dem Anbringen des oder
der Schlauchnippel den Gasschlauch 6 auf den Schlauchnippel aufsetzen und
mit der den geltenden Normen entsprechenden Schelle 5 befestigen.
3
2
1
4
3
6
5