Operation Manual

4
FCC-Konformitätserklärung: Dieses
Gerät entspricht Teil 15 der FCC-
Richtlinien. Der Betrieb unterliegt den
beiden folgenden Bedingungen: (1)
Dieses Gerät darf keine schädlichen Interferenzen
verursachen, und (2) dieses Gerät muss alle
empfangenen Interferenzen akzeptieren, einschließlich
Störungen, die einen unerwünschten Betrieb
verursachen.
Produkte mit der CE-Kennzeichnung
entsprechen der EMV-Richtlinie
(2014/30/EU); der
Niederspannungsrichtlinie (2014/35 / EU); der
Funkanlagenrichtlinie RED (2014/53/EU); der RoHS-
Richtlinie (2011/65/EU) der EU-Kommission. Die
Einhaltung dieser Richtlinien schließt die Konformität
mit den folgenden europäischen Normen ein:
EMV: EN 301 489
LVD: EN 60950
Radio: EN 300 328
FCC- / CE-WARNUNG
Dieses Gerät wurde getestet und hält die Grenzwerte für Geräte der Klasse B gemäß Teil
15 der FCC-Richtlinien und ETSI(EN) 300328 ein. Diese Grenzwerte dienen dazu, einen angemessenen Schutz
vor schädlichen Störungen in Wohngebieten zu gewährleisten. Diese Anlage erzeugt, verwendet und kann
Hochfrequenzenergie ausstrahlen, und kann, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit der Anleitung installiert wird,
Störungen im Funkverkehr verursachen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass keine Störungen in einer
bestimmten Installation auftreten. Falls diese Anlage den Radio- oder Fernsehempfang stört, was durch Aus- und
Einschalten der Anlage überprüft werden kann, wird dem Benutzer nahegelegt, die Störungen durch eine oder
mehrere der folgenden Maßnahmen zu beheben:
Die Empfangsantenne neu ausrichten oder neu positionieren.
Die Anlage vom Empfänger entfernen.
Das Gerät an eine Steckdose auf einem anderen Stromkreis anschließen, als dem, an den der Empfänger
angeschlossen ist.
Beim Händler oder erfahrenen Radio-/Fernsehtechnikern bzgl. weiterer Vorschläge nachfragen.
Sie werden darauf hingewiesen, dass jede Änderung oder Änderungen an den Geräten, die nicht ausdrücklich
von der zuständigen Stelle genehmigt wurde/n, zum Erlöschen Ihrer Berechtigung zum Betrieb des Gerätes
führen kann.
ENTSORGUNG
Wenn das Kamerasystem nicht mehr funktioniert und nicht mehr repariert werden kann, muss
es den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend entsorgt werden.
Entsorgung von gebrauchten Batterien/Akkus:
Sie sind gesetzlich (Batterieverordnung) dazu verpflichtet, alle gebrauchten Batterien und
Akkus zurückzugeben.
Die Entsorgung von gebrauchten Batterien/Akkus mit normalem Hausmüll ist verboten! Batterien/Akkus, die
Schadstoffe enthalten, sind mit den entsprechenden Symbolen auf der Seite gekennzeichnet. Diese Symbole
zeigen an, dass es verboten ist, die Batterien/Akkus mit dem Hausmüll zu entsorgen. Die Abkürzungen für die
jeweiligen Schwermetalle lauten: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber,Pb = Blei. Sie können verbrauchte Batterien
und Akkus, die nicht mehr aufgeladen werden können, an den dafür vorgesehenen Sammelstellen in Ihrer
Gemeinde oder überall dort, wo Batterien oder Akkus verkauft werden, abgeben. Indem Sie diesen Anweisungen
folgen, werden Sie in der Lage sein, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, und zum Schutz unserer Umwelt
beitragen!
VORSICHT
Dieses Produkt ist mit einem eingebauten Hochempfindlichkeitsmikrofon ausgestattet. Die