Certifications 2
Table Of Contents
- - ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- - ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- - ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- - ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- - ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- - ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- - ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
- - ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- - ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- - ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
- - ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- - ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- - ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- 14.4 Verpackungsgruppe
- 14.5 Umweltgefahren
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
- Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
- - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- Seveso Richtlinie
- Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
- Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
- Nationale Vorschriften (Deutschland)
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- - ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -
verbringungsregisters (PRTR)
Kein Bestandteil ist gelistet.
Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über
die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
Kein Bestandteil ist gelistet.
Nationale Vorschriften (Deutschland)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Wassergefährdungsklasse (WGK)
3 stark wassergefährdend
Anmerkungen
Das Product ist ein Gemisch die Stoffe kann enthalten oder es ist ein Stoff, deren Einstufung nicht vom Umweltbundesamt im
Bundesanzeiger und der Datenbank Rigoletto veröffentlicht wurden.
Fur diese Stoffe gilt offiziell: Stoffe, deren Einstufung nicht vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger und der Datenbank Rigo-
letto veröffentlicht wurden, gelten als nicht eingestuft und müssen vorsorglich als stark wassergefährdend (WGK 3) betrachtet
werden.
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
Nummer Stoffgruppe Klasse Konz. Massenstrom Massenkon-
zentration
Hinweis
5.2.1 Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub ≥ 25 Gew.-
%
0,2
kg
/
h
20
mg
/
m³
2)
5.2.5 organische Stoffe 5 – < 10
Gew.-%
0,5
kg
/
h
50
mg
/
m³
3)
Hinweis
2) auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht über-
schritten werden
3) der Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³ darf, jeweils angegeben als Gesamtkohlenstoff, insgesamt nicht über-
schritten werden (ausgenommen staubförmige organische Stoffe)
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK)
13 (nicht brennbare Feststoffe)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch wurde vom Lieferanten keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
Acute Tox. Akute Toxizität
ADN Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation
intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwas-
serstraßen)
ADR Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Über-
einkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
ADR/RID/ADN Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/Schiene/Bin-
nenwasserstraße (ADR/RID/ADN)
AGW Arbeitsplatzgrenzwert
ATE Acute Toxicity Estimate (Schätzwert akuter Toxizität)
CAS Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel, der
CAS Registry Number)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
ABC Powder
Nummer der Fassung: 1.0 Datum der Erstellung: 12.04.2021
Deutschland: de
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