Certifications 2

Table Of Contents
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
ADR/RID/ADN
UN 1044
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID/ADN
FEUERLÖSCHER
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID/ADN
2 (2.2)
14.4 Verpackungsgruppe
nicht zugeordnet
14.5 Umweltgefahren
nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvorschriften
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Es liegen keine Daten vor.
Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN) -
zusätzliche Angaben
Klassifizierungscode
6A
Gefahrzettel
2.2
Sondervorschriften (SV)
225, 594
Freigestellte Mengen (EQ)
E0
Begrenzte Mengen (LQ)
120 mL
Beförderungskategorie (BK)
3
Tunnelbeschränkungscode (TBC)
E
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG) - zusätzliche
Angaben
Unterliegt nicht den Vorschriften des IMDG.
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR) - zusätzliche Angaben
Unterliegt nicht den Vorschriften der ICAO-IATA.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
Seveso Richtlinie
2012/18/EU (Seveso III)
Nr. Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwen-
dung in Betrieben der unteren und oberen
Klasse
Anm.
nicht zugeordnet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
ABC Powder
Nummer der Fassung: 1.0 Datum der Erstellung: 12.04.2021
Deutschland: de
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