Certifications 2
Table Of Contents
- - ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- - ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- - ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- - ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- - ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- - ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- - ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
- - ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- - ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- - ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
- - ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- - ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- - ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- 14.4 Verpackungsgruppe
- 14.5 Umweltgefahren
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
- Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
- - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- Seveso Richtlinie
- Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
- Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
- Nationale Vorschriften (Deutschland)
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- - ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
ADR/RID/ADN
UN 1044
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID/ADN
FEUERLÖSCHER
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID/ADN
2 (2.2)
14.4 Verpackungsgruppe
nicht zugeordnet
14.5 Umweltgefahren
nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvorschriften
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Es liegen keine Daten vor.
Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN) -
zusätzliche Angaben
Klassifizierungscode
6A
Gefahrzettel
2.2
Sondervorschriften (SV)
225, 594
Freigestellte Mengen (EQ)
E0
Begrenzte Mengen (LQ)
120 mL
Beförderungskategorie (BK)
3
Tunnelbeschränkungscode (TBC)
E
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG) - zusätzliche
Angaben
Unterliegt nicht den Vorschriften des IMDG.
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR) - zusätzliche Angaben
Unterliegt nicht den Vorschriften der ICAO-IATA.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
Seveso Richtlinie
2012/18/EU (Seveso III)
Nr. Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwen-
dung in Betrieben der unteren und oberen
Klasse
Anm.
nicht zugeordnet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
ABC Powder
Nummer der Fassung: 1.0 Datum der Erstellung: 12.04.2021
Deutschland: de
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