Certifications 2
Table Of Contents
- - ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- - ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- - ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- - ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- - ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- - ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- - ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
- - ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- - ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- - ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
- - ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- - ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- - ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- 14.4 Verpackungsgruppe
- 14.5 Umweltgefahren
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
- Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
- - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- Seveso Richtlinie
- Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
- Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
- Nationale Vorschriften (Deutschland)
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- - ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Nicht brennbar; Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Keine.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Löschwasser nicht in Kanäle
und Gewässer gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichts-
maßnahmen aus angemessener Entfernung.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät (autonomes Atemgerät, EN 133). Standard-Feuerwehrschutzkleidung.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personen in Sicherheit bringen. Den betroffenen Bereich belüften.
Einsatzkräfte
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen und Gasen ist ein Atemschutzgerät zu tragen. Vorgeschriebene persönli-
che Schutzausrüstung verwenden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. Verunreinigtes Waschwasser zurückhal-
ten und entsorgen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
Abdecken der Kanalisationen. Mechanisch aufnehmen.
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Mechanisch aufnehmen.
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich belüften.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Unverträgliche Mate-
rialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Empfehlungen
- Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Behälter und zu befüllende An-
lage erden.
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
Nach Gebrauch die Hände waschen. In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen. Vor dem Betre-
ten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen. Bewahren Sie Speisen und
Getränke nicht zusammen mit Chemikalien auf. Benutzen Sie für Chemikalien keine Gefäße, die üblicherweise für die Aufnah-
me von Lebensmitteln bestimmt sind. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
ABC Powder
Nummer der Fassung: 1.0 Datum der Erstellung: 12.04.2021
Deutschland: de
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