Certifications 2
Table Of Contents
- - ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- - ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- - ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- - ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- - ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- - ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- - ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
- - ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- - ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- - ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- 11.2 Angaben über sonstige Gefahren
- - ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- - ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- - ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- 14.4 Verpackungsgruppe
- 14.5 Umweltgefahren
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
- Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
- - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- Seveso Richtlinie
- Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
- Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
- Nationale Vorschriften (Deutschland)
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- - ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Nicht relevant (Gemisch)
3.2 Gemische
Das Produkt enthält keine weiteren Inhaltsstoffe, die nach dem aktuellen Wissensstand der Lieferanten klassifiziert sind oder zur
Klassifizierung des Produkts beitragen würden und daher in diesem Abschnitt aufgeführt werden müssten.
Stoffname Identifikator Gew.-% Einstufung gem. GHS Piktogramme Anm.
Fuller's Earth CAS-Nr.
8031-18-3
EG-Nr.
617-052-0
5 – < 10 Acute Tox. 4 / H302
Stoffname Identifikator Spezifische Konzentrations-
grenzen
M-Faktoren ATE Expositions-
weg
Fuller's Earth CAS-Nr.
8031-18-3
EG-Nr.
617-052-0
- - 500
mg
/
kg
oral
Anmerkungen
Voller Wortlaut der H-Sätze in ABSCHNITT 16. Alle Prozentangaben sind Gewichtsprozente, sofern nicht anders angegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen
Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen. Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenla-
ge anwenden und nichts über den Mund verabreichen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Auftreten von
Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Inhalation
Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort ärztlichen Beistand suchen und Erste-Hilfe-Maß-
nahmen einleiten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Kontakt mit der Haut
Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Berührung mit den Augen
Reibe nicht deine Augen. Mechanische Beanspruchung kann die Hornhaut schädigen. Augenlider geöffnet halten und minde-
stens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließendem Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglich-
keit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Aufnahme durch Verschlucken
Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Bei Unwohlsein Arzt anrufen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bisher sind keine Symptome und Wirkungen bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
ABC Powder
Nummer der Fassung: 1.0 Datum der Erstellung: 12.04.2021
Deutschland: de
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