Safety data sheet

Seite: 4
gemäß 1907/2006/EG, Artikel
I/2016
Druckdatum: 29.03.2016
überarbeitet am: 29.03.2016
8050-09-7
EINECS: 232-475-7
Indexnummer: 650-015-00-7
Reg.nr.: 01-2119480418-32-xxxx
olophoni
Sens. 1, H317
1330-20-7
EINECS: 215-535-7
Indexnummer: 601-022-00-9
Reg.nr.: 01-2119488216-32-xxxx
Xylol
R20/21
R38
R10
Flam. Liq. 3, H226
4, H312; 4, H332; Irrit. 2,
H315
Handelsname:
SINUSLIVE ENTDRÖHNSPRAY 500 ML ES-500
(Fortsetzung von Seite
3)
·
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem
Abschnitt
16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4:
Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der
E
rst
e-Hi
lfe-M
aßnahmen
· Nach
Einatmen:
Reichlich
Frischluftzufuhr
und sicherheitshalber
Arzt
aufsuchen.
Bei
Bewußtlosigkeit
Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
· Nach
Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und
Seife
abwaschen und gut nachspülen.
· Nach
A
u
genkontakt
:
Augen
bei
geöffnetem
Lidspalt mehrere Minuten unter
fließendem
Wasser abspülen und
Arzt
konsultieren.
· Nach Verschlucken: Reichlich Wasser nachtrinken und
Frischluftzufuhr.
Unverzüglich
Arzt
hinzuziehen.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und
Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen
verf
ügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialb
eha
n
dl
ung
Keine weiteren relevanten Informationen
verf
ügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur
Brandbekämpfung
· 5.1schmittel
· Geeignete schmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
· Aus
Sicherheitsgnden
ungeeignete schmittel: Wasser im Vollstrahl
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende
Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen
verf
ügbar.
· 5.3 Hinweise für die B
r
andbekämpfung
· Besondere
Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erfo
rderl
ich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter
Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen
und in Notfällen
anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende
Lüftung
sorgen.
Zündquellen
f
e
rnhal
ten.
· 6.2
Umw
elts
chutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen l
a
ssen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden
benachri
chtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen l
a
ssen.
· 6.3 Methoden und Material für ckhaltung und Reinigung: Für ausreichende
Lüftung
sorgen.
· 6.4 Verweis auf andere
Ab
schnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe
Abschnitt
7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe
Abschnitt
8.
(Fortsetzung auf Seite
5)
DE