User manual
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Garantie
Auf Ihr Gerät bieten wir 60
Monate Gewährleistung und die handelsübliche
Garantie, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung bzw. des Lieferscheines.
Innerhalb dieser Garantiezeit werden bei Vorlage der Rechnung bzw. des
Lieferscheines alle auftretenden Herstellungs- und/oder Mate
rialfehler kostenlos
durch Instandsetzung und/oder Austausch der defekten Teile, bzw. (nach unserer
Wahl) durch Umtausch in einen gleichwertigen, einwandfreien Artikel reguliert.
Voraussetzung für eine derartige Garantieleistung ist, dass das Gerät sachgem
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behandelt und gepflegt wurde. Über unsere Garantieleistungen hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Garantie schließt im berechtigten Fall nur die
Reparatur des Gerätes ein. Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für
eventuelle Folgeschäde
n sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Garantie kann
übernommen werden für Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen bzw.
bei Schäden, die auf Stoß, fehlerhafte Bedienung, Einwirkung von Feuchtigkeit
oder durch andere äußere Einwirkungen oder
auch auf Eingriff Dritter
zurückzuführen sind. Im Garantiefall ist das Gerät mit Rechnung oder Lieferschein,
bzw. unter Angabe des Datums, an dem Sie das Gerät erhalten haben, sowie unter
genauer Beschreibung der Mängel und gut verpackt - möglichst im Orig
inalkarton
- direkt an die nachstehende Servicezentrale zu senden:
Silva-Schneider HandelsgmbH
Gewerbeparkstraße. 7
A-5081 Anif
GARANTIE:
Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage des Herstellers
(Generalimporteurs), für die es weder
inhaltliche noch formale
Mindestanforderungen gibt. Viele Garantien umfassen aber nur einen Teil der
Kosten, die bei Mängelbehebung entstehen, dafür gelten sie aber in der Regel für
alle Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur Mängel,
die zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren bestanden haben. Der Anspruch
richtet sich immer gegen den Vertragspartner (Händler), der die Behebung des
Mangels kostenlos (fü
r den Konsumenten) durchführen beziehungsweise
veranlassen muss.