Safety data sheet Article 23773628

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
SILIKONENTFERNER 7034
Bearbeitungsdatum :
12.11.2015
Version (Überarbeitung) :
1.0.2 (1.0.1)
Druckdatum :
12.11.2015
Seite : 4 / 13
( DE / D )
Bei Brand: Kein Wasservollstrahl zum Löschen verwenden.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste
Gesundheitsschäden verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Bei einem durch das Produkt verursachten Brand ist für die Brandbekämpfung ein umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät bereitzuhalten und ggf. zu verwenden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten. Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen
fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. Ungeschützte Personen fernhalten. Haut- und Augenkontakt
vermeiden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend
den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und
ordnungsgemäß entsorgen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Für ausreichende Lüftung
sorgen. Die betroffenen Flächen anschließend mit einem handelsüblichen wasserbasierten Reinigungsmittel oder einer
wässrigen Tensidlösung säubern, möglichst keine organischen Lösemittel benutzen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung, siehe Kapitel 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung: Siehe Abschnitt 8.
Informtionen zur Entsorgung: Siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Für gute Raum
-
und Arbeitsplatzbe
-
und entlüftung sorgen. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger
Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der AGW-Grenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten
verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Gesetzliche Schutz- und
Sicherheitsvorschriften befolgen. Kapitel 8/ Persönliche Schutzausrüstung beachten. Berührung mit der Haut und den
Augen vermeiden. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Brandschutzmaßnahmen
Lösemitteldämpfe
sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein
explosives Gemisch.
Die Bildung von Konzentrationen, die entzündfähige oder explosive Dampf- Luft-Gemische erzeugen, ist zu vermeiden.
Ebenfalls ist eine Konzentration von Dämpfen oberhalt der AGW- bzw. MAK-Grenzwerte zu vermeiden. Von Zündquellen
fernhalten - nicht rauchen. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel,
Lüftungsanlagen, Beleuchtungen und Leitungen verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen.
Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol
-
und Staubbildung
Dämpfe bzw. Spritznebel nicht einatmen.