Safety data sheet Article 23773628

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
SILIKONENTFERNER 7034
Bearbeitungsdatum :
12.11.2015
Version (Überarbeitung) :
1.0.2 (1.0.1)
Druckdatum :
12.11.2015
Seite : 10 / 13
( DE / D )
persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bewertet wurden.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Information
en vor.
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Das Produkt wurde auf der Grundlage der Summierung von eingestuften Bestandteilen gemäß der CLP-
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 bewertet und entsprechend der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe Abschnitte 2
und 3.
Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Abfallschlüssel Produkt
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
07 06 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen.
Abfallschlüssel Verpackung
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
15 01 10* Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Abfallbehandlungslösungen
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Inhalt/Behälter gemäß den örtichen behördlichen Verschriften einem zugelassenen Entsorger oder einer kommunalen
Sammelstelle zuführen. Gebinde mit Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben. Darf nicht zusammen
mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling
zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
UN 3295
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport (ADR/RID)
KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG, N.A.G.
( KOHLENWASSERSTOFFE, C7
-
C9, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE )
Seeschiffstransport (IMDG)
HYDROCARBONS, LIQUID, N.O.S.
( HYDROCARBONS, C7
-
C9, N
-
ALKANES, ISOALKANES, CYCLICS )
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR)
HYDROCARBONS, LIQUID, N.O.S.
( HYDROCARBONS, C7
-
C9, N
-
ALKANES, ISOALKANES, CYCLICS )
14.3
Transportgefahrenklassen
Landtransport (ADR/RID)
Klasse(n) :
3
Klassifizierungscode :
F1
Gefahr
-
Nr. (Kemlerzahl) :
33
Tunnelbeschränkungscode :
D/E
Sondervorschriften :
640D · LQ 4 · E 2
Gefahrzettel :
3 / N
Seeschiffstransport (IMDG)
Klasse(n) :
3
EmS
-
Nr. :
F
-
E / S
-
D
Sondervorschriften :
LQ 1 l · E 1