Safety data sheet Article 23773628
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
SILIKONENTFERNER 7034
Bearbeitungsdatum :
12.11.2015
Version (Überarbeitung) :
1.0.2 (1.0.1)
Druckdatum :
12.11.2015
Seite : 1 / 13
( DE / D )
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
SILIKONENTFERNER 7034
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Wasch
-
und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen zu Verwendungen vor, von denen abgeraten wird.
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler)
FHG
-
Münster
Postleitzahl/Ort :
D - 48005 Münster
Telefon :
+49 (0)180 / 5034467
Ansprechpartner für Informationen :
E-Mail-Adresse der sachkundigen Person für Sicherheitsdatenblätter:
sdb@brillux.de
1.4
Notrufnummer
Außerhalb der Geschäftszeiten (09:00
-
18:00 Uhr):
Deutschland: (Giftnotruf Berlin, Beratung in Deutsch und Englisch)
Telefon: +49 (0)30 30686 790.
Österreich: Österreichische Vergiftungsinformationszentrale
Telefon: +43 1 4064343.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Aquatic Chronic 2 ; H411
-
Gewässergefährdend : Kategorie 2 ; Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Asp. Tox. 1 ; H304
-
Aspirationsgefahr : Kategorie 1 ; Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Skin Irrit. 2 ; H315
-
Ätz
-
/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen.
Flam. Liq. 2 ; H225
-
Entzündbare Flüssigkeiten : Kategorie 2 ; Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
STOT SE 3 ; H336
-
Spezifische Zielorgan
-
Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Leichtentzündlich. · Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. ·
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. · Reizt die Haut. · Dämpfe können
Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
F ; R 11
· N ; R 51/53
· Xn ; R 65
· Xi ; R 38
· R 67
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Flamme (GHS02) · Gesundheitsgefahr (GHS08) · Umwelt (GHS09) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Gefahr