Safety data sheet

14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Nicht anwendbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Tunnelrestriktionen
Tunnelkategorie: D
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
14.8 Sonstige Transportinformationen
Transportkategorie: 2; Höchste Gesamtmenge pro Transporteinheit 333 kg oder Liter
Staukategorie (IMDG) nicht angegeben (IMDG)
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Nicht angegeben.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Chemischer Sicherheitsrapport gemäss 1907/2006 Anhang I wird für dieses Produkt nicht benötigt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16a. Angabe, an welchen Stellen im Vergleich zu der vorausgehenden Fassung Änderungen vorgenommen wurden
Revisionen dieses Dokuments
Vorversionen
2015-06-02 Revisionen sind, sofern nicht anders angegeben als Teil einer allgemeinen Überprüfung auf die Veränderung von
Bestimmungen aufgetreten
16b. Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme
Der gesamte Wortlaut der Codes für Gefahrenklassen und Kategorien wird in Abschnitt 3 aufgeführt
Flam Gas 1 Extrem entzündbares Gas (Kategorie 1)
Liq Press gas Verflüssigtes Gas
Press Gas P Verdichtetes Gas
Erläuterung der Abkürzungen in Absatz 14
ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
RID Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
IMDG IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code)
ICAO International Civil Aviation Organization, die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO, 999 University
Street, Montreal, Quebec H3C 5H7, Canada)
IATA Internationale Flug-Transport-Vereinigung
Tunnel-Restriktionscode D; Durchfahrt von Tunneln der Kategorie D und E verboten
Transportkategorie: 2; Höchste Gesamtmenge pro Transporteinheit 333 kg oder Liter
16c. Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
Datenquellen
Primärdaten zur Berechnung von Gefahren stammen in erster Linie aus der offiziellen europäischen Klassifizierungsliste,
1272/2008 Anhang I , aktualisiert zum 2017-05-31.
Fehlen derartige Angaben, wurde in zweiter Linie die Dokumentation verwendet, die Grundlage für die offizielle
Klassifizierung ist, z. B. IUCLID (International Uniform Chemical Information Database). In dritter Linie wurden
Informationen angesehener internationaler Chemieunternehmen verwendet und viertens aus sonstigen verfügbaren
Informationen, z. B. von Sicherheitsdatenblättern sonstiger Lieferanten oder von ideellen Organisationen, wobei eine
Expertenbewertung über die Glaubwürdigkeit der Quelle durchgeführt wurde. Stand trotzdem keine zuverlässige Information
zur Verfügung, wurden die Gefahren auf Grundlage des Fachwissens über bekannte Gefahren ähnlicher Stoffe beurteilt, wobei
die Prinzipien in 1907/2006 und 1272/2008 befolgt wurden.
Der Wortlaut der Vorschriften wird in diesem Sicherheitsdatenblatt wiedergegeben
1907/2006 Annex II (2015/830) VERORDNUNG (EU) 2015/830 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2015 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
(REACH)
1272/2008 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien
67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatablatt für Powergas. Seite 6 von 7







