User Manual
Das Betriebsverhalten von Brandmeldern unter dem Einfluss von Gammastrahlen
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Building Technologies 000505_d_de_--.doc
Fire Safety & Security Products 01.2007
2.5 Versuchserfahrungen
Die Versuche haben gezeigt, dass der Einfluss von Gammastrahlung auf die An-
sprechempfindlichkeit der Melder sehr unterschiedlich sein kann, weil die einzel-
nen Melder nach ganz unterschiedlichen Messprinzipien funktionieren.
Je nach Strahlenbelastung sind am Melder reversible wie auch irreversible Ver-
änderungen im Ansprechverhalten feststellbar, die bis zur Zerstörung des Mel-
ders führen können.
Reversible Veränderungen sind bei den Ionisationsrauchmeldern und den Inf-
rarot–Flammenmeldern S610, S2406, 2406Ex feststellbar. Es sind dies Verände-
rungen in der Ansprechempfindlichkeit, die nur während der Bestrahlung auftre-
ten.
Bei den Ionisationsrauchmeldern wird durch die Bestrahlung das elektrische Feld
in der Ionisationsmesskammer beeinflusst; die Ansprechempfindlichkeit des Mel-
ders vermindert sich.
Bei den Infrarot–Flammenmeldern wird der pyroelektrische Sensor beeinflusst;
die Ansprechempfindlichkeit nimmt zu.
Keine Veränderung in der Ansprechempfindlichkeit durch kurzzeitige Bestrah-
lung war feststellbar bei:
Streulichtrauchmeldern R716, R910
Linearen Rauchmeldern A2400
Wärmemeldern D900
Von den Brandmeldern und Linienbausteinen des DS11 darf erwartet werden,
dass im allgemeinen eine kurzzeitige Bestrahlung ebenfalls keine Veränderung
des Ansprechverhaltens bewirkt. Dies gilt bis zu Dosisleistungen von 9 Gy/h.
Irreversible Veränderungen sind vor allem Langzeitschäden. Sie entstehen,
wenn Melder und Sockel über einen längeren Zeitraum einer Gammastrahlung
ausgesetzt werden. Die Strahlen beschädigen die Halbleiter und IC in der Mel-
der– und Sockelschaltung und verringern auch den Isolationswiderstand von
Kunststoffen u.ä. Dies trifft vor allem auf die Elemente des DS11 zu, von denen
praktisch alle mit hochempfindlichen IC’s bestückt sind. Nur der kollektive Hand-
feuermelder ist davon ausgenommen.
2.6 Schlussfolgerung aus den Kurzzeit– und Langzeitversuchen
Überall, wo automatische Brandmelder einer Strahlung ausgesetzt sind, muss
die Brandfrüherkennung trotzdem gewährleistet bleiben. Aus diesem Grund emp-
fehlen wir, die maximal zulässige Empfindlichkeitsabnahme für Rauchmelder auf
den Faktor 2 zu begrenzen. Bei den Flammenmeldern, die mit zunehmender Io-
nendosisleistung empfindlicher werden, empfehlen wir den Faktor 1,5, um einen
genügend grossen Sicherheitsabstand gegen Falschalarme einzuhalten.
Diese Faktoren gelten für die maximal zulässige Ionendosisleistung wie auch für
die akkumulierte Ionendosis.