User Manual

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Fire & Security Products
Siemens Building Technologies Group
06.2002
1 Brandschutzplanung
1.1 Allgemeines
Die ständige Betriebsbereitschaft elektronischer Datenverarbeitungsanlagen ist für die
Besitzer und Benützer äusserst wichtig. Diese Anlagen sind deshalb gegen alle Arten von
Risiken, wie Brand und Intrusion, zu sichern.
Eine EDV-Anlage gliedert sich in der Regel in:
- Maschinenraum
- Operateurraum oft nur 1 Raum
- Druckerraum
- Stromversorgungsraum
- Papierlager
- Bandarchiv, Datentresor
Zur Gewährleistung eines gleichmässigen Raumklimas sind Datenverarbeitungsanlagen
mit einer leistungsstarken Klimaanlage versehen. Je häufiger der Luftwechsel, umso ra-
scher werden die Rauchpartikel eines Schadenfeuers laufend abgeführt, so dass keine
gleichmässige Rauchkonzentration entsteht.
Die Lüftungs-Konzepte können unterschiedlich aufgebaut sein. Im Gegensatz zu zentra-
len, in separaten Räumen aufgestellten Klimazentralen werden die Klimageräte oft auch
direkt im EDV-Bereich entlang der Wände angeordnet. Die Zuluft wird über Hohlboden
oder Hohldecke in die EDV-Räume geführt.
Die Verkabelung der EDV-Geräte befindet sich im Hohlboden. Die Kabeldichte kann so
hoch sein, dass alte und nicht mehr benutzte Kabel nicht entfernt werden und im Hohlbo-
den als zusätzliche Brandbelastung verbleiben.
Die eigentlichen Datenverarbeitungs-Geräte sind aufgrund der sich rasch folgenden, tech-
nischen Innovationen eher kurzlebig und werden vielfach nach kurzer Betriebszeit durch
leistungsfähigere Geräte, die oft kleinere Abmessungen aufweisen, ersetzt.
Das Brandschutzkonzept mit den anzuwendenden Massnahmen ist in Zusammenarbeit
mit den für den Datenverarbeitungsbereich zuständigen Fachleuten festzulegen.
1.2 Brandgefahren
Als häufigste Brandursachen haben sich erwiesen:
- Fahrlässige Brandstiftung, z.B. durch Rauchen oder Arbeiten mit offenem Feuer
- Fehler in der elektrischen Ausrüstung der Geräte, insbesondere in den Stromversor-
gungsbereichen
- Fahrlässigkeit des Personals in den Randbereichen der Datenverarbeitung
- Brände ausserhalb des Bereiches der Datenverarbeitung
1.3 Brandschutzkonzept
Die Schutzmassnahmen sind so vorzusehen und auszuführen, dass
D ein Brand sich nicht ungehindert ausbreiten kann;
D ein Brand nicht ungehindert von aussen in den EDV-Bereich übergreifen kann;
D ein rechtzeitiges Bekämpfen des Brandes gewährleistet ist;
D ein wirkungsvolles Entqualmen gewährleistet ist;
D ein Schadenfeuer den Ausfall von höchstens einem EDV-Gerät bewirken kann;
D der EDV-Bereich trotz eines Schadenfeuers innert möglichst kurzer Zeit wieder be-
triebsbereit ist.