User Manual
d592d
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Fire & Security Products
Siemens Building Technologies Group
06.2002
2 Planen der Brandmeldeanlage
2.1 Überwachungsumfang
Grundsätzlich ist die Vollüberwachung des Gebäudes, in dem sich die EDV-Anlage befin-
det, anzustreben. Bei Teilüberwachungen sind in jedem Fall zu überwachen:
- Brandabschnitt mit EDV-Bereich
- an den EDV-Bereich angrenzende Räume
- Zuluft des EDV-Bereiches
Auf das Überwachen der Hohlböden oder Hohldecken darf nur verzichtet werden, wenn
darin weder brennbares Material noch Zündquellen vorhanden sind. Siehe dazu allgemei-
ne Planungsrichtlinie, CRP Brandschutz, Register 2.
2.2 Überwachungskategorie
Die Brandmeldeanlage muss sowohl offene als auch schwelende Brände detektieren.
Nach Überwachungskategorie 3 sind Rauchmelder zu verwenden.
2.3 Raumüberwachung und
Einrichtungsüberwachung
Grundsätzlich ist immer eine Raumüberwachung notwendig.
Eine Einrichtungsüberwachung, z.B. durch direkten Einbau von Rauchmeldern in die
EDV-Geräte oder durch ein Luftproben-Rauchmeldesystem, kann die Raumüberwachung
ergänzen, aber niemals ersetzen.
Bei der Raumüberwachung haben Änderungen oder Umstellungen in der EDV-Anlage in
der Regel keinen Einfluss auf die Brandmeldeanlage, während die Einrichtungsüberwa-
chung der neuen Situation anzupassen ist.
Wird eine Einrichtungsüberwachung realisiert, kann die Melderdichte der Raumüberwa-
chung auf die Hälfte reduziert werden. Hohldecke und Hohlboden sind in jedem Fall zu
überwachen.
Mit der Einrichtungsüberwachung können kleinste Pyrolyse-Schwelbrände (Überhitzung
von Komponenten auf Schaltungsplatten) detektiert werden. In den meisten Fällen genügt
ein Stromlosschalten des betroffenen EDV-Gerätes, um den Brand zum Erlöschen zu brin-
gen.
2.4 Bereiche mit stationären Löschanlagen
Wenn die Datenverarbeitungsanlage rund um die Uhr und teilweise mit wenig oder gar oh-
ne Bedienungspersonal in Betrieb ist, werden die EDV-Geräte mit der Einrichtungslö-
schung einer stationären CO
2
-Gaslöschanlage ausgerüstet. Die Löschbereichsgrösse ist
so zu wählen, dass die CO
2
-Konzentration im EDV-Raum 5 Vol.% auf keinen Fall über-
steigt (Sperren anderer Löschbereiche).
2.5 Wahl der Brandmelder
Zur Detektion offener Brände, z.B. von Papierabfällen, sind Ionisations-Rauchmelder an-
zuwenden.
Schwelende Brände, insbesondere Elektrobrände, werden vorzugsweise mit dem Streu-
licht-Rauchmelder und bei erhöhten Anforderungen mit dem linearen Extinktions-Rauch-
melder detektiert. Der lineare Rauchmelder ist aufgrund seines Messprinzipes (Rauchku-
mulation in der Messstrecke) dem Streulicht-Rauchmelder überlegen. Durch Verwenden
von Ionisations- und Extinktions- (oder Streulicht-) Rauchmeldern in Mischüberwachung
wird ein rechtzeitiges Detektieren aller Brandarten gewährleistet.