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61Garantieurkunde (Deutschland)
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Garantieurkunde
(Deutschland)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den
nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder Ma-
terialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen - soweit im Lieferumfang ent-
halten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom
Vertragshändler oder vom Kunden selbst er-
brachte Leistungen (z. B. Installation, Konfi-
guration, Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten Datenträger
mitgelieferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens Aktiengesellschaft,
Schlavenhorst 88, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Be-
triebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher
vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung der-
selben obliegt dem Kunden. Der Haftungs-
ausschluss gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Scha-
densersatzanspruch für die Verletzung we-
sentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder we-
gen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen. Siemens wird den Kunden hierü-
ber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an unseren Online Support im In-
ternet
www.siemens.com/
mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.