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Kommunikation
11.2 PROFINET
S7-1200 Automatisierungssystem
956 Systemhandbuch, V4.2.3, 08/2018, A5E02486681-AL
Sie können auch ins Portal "Geräte & Netze" gehen und dort in der "Netzsicht" die Geräte in
Ihrem Projekt vernetzen:
1. Um eine PROFINET-Verbindung zu erstellen, klicken Sie auf das grüne Feld
(PROFINET) auf dem ersten Gerät und ziehen eine Linie zum PROFINET-Feld auf dem
zweiten Gerät.
2. Lassen Sie die Maustaste los. Damit ist Ihre PROFINET-Verbindung hergestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter "Gerätekonfiguration: CPU für die Kommunikation
konfigurieren" (Seite 188).
11.2.12.2
CPUs und Gerätenamen zuweisen
CPUs und Gerätenamen zuweisen
Netzwerkverbindungen zwischen den Geräten weisen auch das PROFINET IO-Device der
CPU zu, was erforderlich ist, damit die CPU das Gerät steuern kann. Um diese Zuweisung
zu ändern, klicken Sie auf den PLC-Namen, der auf dem PROFINET IO-Device angezeigt
wird. Daraufhin wird ein Dialog geöffnet, in dem Sie das PROFINET IO-Device von der
aktuellen CPU trennen und neu zuweisen oder auch ohne Zuweisung lassen können.
Den Geräten in Ihrem PROFINET-Netzwerk muss ein Name zugewiesen sein, damit Sie
eine Verbindung zur CPU herstellen können. Sie weisen Ihren PROFINET-Geräten in der
"Netzsicht" Namen zu, wenn die Geräte noch keinen Namen haben oder wenn der Name
eines Geräts geändert werden soll. Klicken Sie hierfür mit der rechten Maustaste auf das
PROFINET IO-Device und wählen Sie "Gerätename zuweisen".
Den Namen eines PROFINET IO-Device müssen Sie sowohl im STEP 7-Projekt als auch
dem PROFINET IO-Device im PROFINET-Netzwerk zuweisen. (Um den Gerätenamen im
PROFINET-Netzwerk zuzuweisen, können Sie entweder das STEP 7-Tool "Online und
Diagnose" oder das PRONETA-Tool für Inbetriebnahme, Konfiguration und Diagnose
verwenden.) Fehlt ein Name oder entsprechen sich die Namen an den beiden Speicherorten
nicht, funktioniert der Modus für den PROFINET IO-Datenaustausch nicht. Weitere
Informationen finden Sie unter "Online- und Diagnose-Tools: einem PROFINET-Gerät online
einen Namen zuweisen (Seite 1378)".